Wir gehen mit Ihnen gerne die Geeignetheitserklärung, die als Nachfolger des Beratungsprotokolls seit 2020 eingeführt wurde, durch, damit Sie die Sicherheit habe, dass Sie wirklich umfassend beraten wurden. Aus Erfahrung wissen wird, dass viele Banken und Finanzdienstleister sich darauf beschränken, die Produkte anzubieten, bei denen diese am meisten verdienen. Bei der Beratung müssen aber Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen.
Ihre Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht:
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Wir beraten und vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Bankrecht
Wenden Sie sich an uns, um sicher zu sein, dass Sie korrekt und umfassende beraten wurden.
Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit
Ein guter Berater erfasst zunächst Ihre persönliche Situation. Er fragt Sie unter anderem nach den Lebensumständen und Ihren beruflichen wie privaten Zielen. Es gehört zu seinen Aufgaben, Ihre Bereitschaft, etwas zu riskieren, in einen realistischen Rahmen zu stellen. Er ermittelt also neben der Risikobereitschaft auch Ihre Risikofähigkeit.
Bei Onlinebanken und Brokern findet keine Beratung statt, aber Sie müssen beim Eröffnen eines Depots im persönlichen Bereich Angaben zu Vorkenntnissen und Risikotoleranzen hinterlegen. Sobald Sie Wertpapiere ordern, die Ihren Zielen nicht entsprechen, muss die Bank oder der Broker Sie aktiv vor dem Geschäft warnen. Generell besteht die Beratungspflicht lediglich bei Wertpapieren wie Fonds, Aktien, Zertifikaten und Anleihen.
Sie sind und bleiben ein Mensch, der sich frei entscheiden kann. Es liegt in Ihrer Verantwortung, wenn Sie sich für eine hochspekulative Anlage entscheiden, obwohl Sie sich den Verlust des Kapitals nicht leisten können. Ihr Anlageberater kann Sie nur warnen, er verbietet Ihnen die Anlage nicht. Er muss auch nicht prüfen, ob sie ihm die Wahrheit über Ihre Lebenssituation sagen.
Leider versuchen viele Kunden ein Wissen vorzutäuschen, dass nicht vorhanden ist. Damit entbinden Sie die Bank aber unter Umständen von der Beratungspflicht. Wer sich als erfahren darstellt und keine Aufklärung wünscht, kann, wenn die Anlage zu einem Verlust führt, die Bank nicht wegen falscher Beratung in die Haftung nehmen. Sie verzichten in dem Fall freiwillig auf den Vorteil einer umfassenden Aufklärung.
Täuschen Sie kein Fachwissen vor und beantworten sie alle Fragen ehrlich. Achten Sie darauf, dass in der Geeignetheitserklärung alles Gesagte festgehalten wird. Es ist ihr einziger Beweis, wenn es später zu Streitigkeiten kommen sollte. Sollten Sie etwas im Protokoll nicht verstehen, fragen Sie nach. Sie müssen das Protokoll nie unterschreiben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an uns.