Natürlich sind Sie in erster Linie gefragt, wenn Ihnen die Bank- oder Kreditkarte gestohlen wurde. Sie müssen dafür sorgen, dass kein Unbefugter an Ihr Geld gelangt. Aber Sie sehen sich oft mit dem Vorwurf konfrontiert, nicht alles unternommen zu haben, um einen Schaden zu verhindern. Sie brauchen die Hilfe eines erfahrenen Anwalts.
Ihre Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht:
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Wir beraten und vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Bankrecht
Wenden Sie sich an uns, wenn die Bank Ihnen zu Unrecht einen fahrlässigen Umgang mit der Karte vorwirft.
Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit
Sie brauchen für die Sperrung Ihre Kontonummer, Ihre Bankleitzahl und den Namen der Bank. Die Anzeige bei der Polizei muss persönlich erfolgen.
Die Banken kommen nur für Schäden auf, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit entstehen. Diese liegt eindeutig vor, wenn Sie den PIN auf der Karte vermerkt haben, ihn zusammen mit der Karte aufbewahrten oder die Geheimnummer einer anderen Person mitgeteilt haben.
Strittig ist, wie sicher Sie die Karte aufbewahren müssen oder wie Sie ein Handy sichern müssen, damit keine missbräuchlichen Zahlungen über eine entsprechende App erfolgen können. Auch existieren keine Regeln, wie oft sie kontrollieren müssen, ob Ihre Karte nicht gestohlen wurde.
Schalten Sie uns ein, wenn die Bank Ihnen zu Unrecht grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Wir prüfen, ob die Vorwürfe berechtigt sind und setzen Ihre Interessen durch.