Banken gehen machmal zu rigoros vor. Das betrifft Kontopfändungen, Sperrung oder Kündigung von Konten genauso, wie den Umgang mit dem Vorwurf der Geldwäsche. Manchmal bauchen Sie unsere Hilfe sogar dann, wenn Sie Geld auf Ihr eigenes Konto einzahlen wollen, denn die Bank verlangt einen Nachweise der Herkunft des Geldes.
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Es kommt immer wieder und aus ganz unterschiedlichen Gründen vor, dass Konten gepfändet werden. Ganz gleich ob durch das Finanzamt oder einen privaten Gläubiger – im Fall einer Kontopfändung ist die Verfügung über das Konto zunächst nicht mehr möglich.
Wir beraten und vertreten bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Pfändung und unterstützen bei der Freigabe des gepfändeten Kontos. Denn auch wenn der gepfändete Betrag freigegeben und bezahlt ist, dauert es mitunter sehr lange, bis die Bank das Konto wieder freigibt. Hier können wir bei der Beschleunigung der Freigabe unterstützen. Ist die Pfändung insgesamt nicht gerechtfertigt, helfen wir bei der Einleitung der geeigneten Gegenmaßnahmen, wie beispielsweise einer Vollstreckungsabwehrklage.
In jüngster Zeit stellen wir fest, dass Banken sowohl bei außerordentlichen als auch bei ordentlichen Kontokündigungen den Kontozugang sperren und für den Inhaber eine Verfügung über sein Geld nicht mehr möglich ist.
In den meisten Fällen ist eine solche Sperrung nicht rechtmäßig; ermöglicht die Bank auch nach Aufforderung weder die Verfügung über das Konto noch eine Übertragung des Guthabens auf ein anderes Konto, helfen wir bei der Freigabe.
Eine Ausnahme kann gegeben sein, wenn ein begründeter Geldwäscheverdacht besteht.
In zahlreichen Fällen steht bei einer Kontosperrung ein Geldwäscheverdacht im Raum, oft ohne dass dem Betroffenen dies mitgeteilt wird. Die Banken sind häufig der Ansicht, sie dürften in einem solchen Fall die Gründe für die Sperrung nicht mitteilen, um sich nicht im Sinne eines sogenannten Tipping-Offs selbst strafbar zu machen.
Allerdings ist eine Sperrung des Kontos nach dem Geldwäschegesetz ohne weitergehende staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Anordnungen nur für einen sehr begrenzten Zeitraum möglich.
Wir unterstützen bei der möglichst raschen Freigabe des Kontos bei einem Geldwäscheverdacht und auch bei der Erstellung von Nachweisen zur Mittelherkunft.
In jüngerer Zeit wird von Bankenseite häufig der Nachweis der Herkunft von Geldmitteln verlangt. Dies kann sowohl bei größeren Bargeldeinzahlungen als auch bei Überweisungen, speziell aus dem Ausland, der Fall sein. Wird der Nachweis nicht geführt, sperren einige Banken recht schnell das Konto.
Wir unterstützen bei der Erstellung des Herkunftsnachweises und bei den entsprechenden Erläuterungen gegenüber der Bank.
Halten Sie sich nicht mit langen und der Regel fruchtlosen Diskussionen mit der Bank auf, sondern wenden Sie sich sofort an uns. Mit einem erfahrenen Fachanwalt an Ihrer Seite sind die Probleme schnell aus der Welt geschaffen.