Natürlich gibt es einen Freibetrag, der Ihnen auch nach einer Kontopfändung noch zur Verfügung steht. Er wird jährlich angepasst. Zur Orientierung zum 1.7.2022 wurde er für Alleinstehende ohne Unterhaltsverpflichtungen auf 1.339,99 Euro festgesetzt. Aber anders als oft vermutet, bedeutet eine Kontopfändung zunächst, dass Sie von dem Konto weder Geld abheben noch etwas überweisen können. Sie müssen also die Pfändung aufheben oder das Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Wir helfen Ihnen, wenn es Probleme dabei gibt.
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Wenden Sie sich an uns, wenn Ihr Konto gepfändet wurde. Wir helfen schnell und kompetent, denn nicht jede Pfändung läuft korrekt ab.
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In seltenen Fällen ist die Kontopfändung unberechtigt. Dabei ist zwischen formellen Fehlern, auf die wir mit einer Erinnerung nach § 766 ZPO oder Beschwerde § 793 ZPO reagieren. Falls die der Vollstreckung zugrunde liegende Forderung nicht korrekt ist, können wir mit einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO vorgehen.
Meistens bleibt Ihnen aber nur, den unpfändbarer Teil des Guthabens zu schützen. Dieser ist nämlich nicht automatisch geschützt. Auch die Umwandlung in ein P-Konto führt nicht dazu, dass eine bereits gepfändet Summe wieder zur Verfügung steht. Zusätzlich ist ein Antrag auf Freigabe unpfändbarer Bezüge beim Amtsgericht erforderlich.
Mit der Einrichtung des P-Kontos steht Ihnen die Summe zu, die für einen Alleinstehenden ohne Unterhaltspflichten festgelegt ist. Oft haben Sie aber Anspruch auf einen höheren Satz, der aber nicht automatisch geschützt ist. Sie müssen Freibeträge für Angehörige und Sozialleistungen erst bei der Bank einrichten lassen.
Um dies zu erreichen, brauchen Sie Belege. Die Familienkasse oder das Jobcenter stellt Ihnen eine Bescheinigung aus, sofern Sie von dort Leistungen beziehen. Auch Schuldnerberatungsstellen oder Ihr Arbeitgeber sind dazu berechtigt, ebenso wir als Rechtsanwälte. Vielleicht wollen Sie dem Chef Ihre Schulden verschweigen?
Reagieren Sie schnell, wenn Ihnen ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wird. Sie haben 4 Wochen Zeit, den Pfändungsschutz einzurichten. Das ist relativ einfach, denn Sie haben ein Recht auf ein P-Konto und eine unpfändbare Grundsicherung. Dagegen ist es schwer Gelder zurück zu bekommen die bereits eingezogen wurden.
Wir versuchen gerne mit dem Gläubiger zu verhandeln, um eine Kontopfändung, die bei der Schufa eingetragen wird zu verhindern.