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Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung

Kreditverträge unter die Lupe nehmen

Ersatz für die entgangenen Zinsen oft unzulässig

Wer ein Darlegen vorzeitig zurückzahlt muss der Bank die entgangenen Zinsen in der Regel erstatten. Aber Banken und Sparkassen sind in vielen Kreditverträgen Fehler unterlaufen und der Kunde muss daher oft keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Sie haben sogar das Recht bereits gezahlte Beträge zurückzufordern. Bankkunden haben nach dem BGH-Urteil vom 3. Dezember 2024 (Az.: XI ZR 75/23) gute Chancen bereits gezahlte Gelder zurückzufordern. Das Urteil betrifft aktuell lediglich die Volksbank Mittelhaardt eG, aber das OLG Frankfurt hat sich mit seinem Beschluss vom 15. Januar 2025 dieser Rechtsauffassung angeschlossen.

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Die wichtigsten Informationen zur Vorfälligkeitsentschädigung

Folgen ungenauer Klauseln

Die vom Gericht beanstandete Klausel führt zu einer falschen Annahme über den Zeitraum, der für die Berechnung ausschlaggebend ist. Der Zinsschaden errechnet sich nach der Laufzeit des Kredites für die ein fester Zins vereinbart wird. Der Ausdruck “Restlaufzeit” kann sich aber auch auf die oft deutlich längere Vertragslaufzeiten beziehen. Das hat zu Folge, dass Verbraucher eine deutlich höhere Ablösesumme erwarten, als dies der Fall ist und auf das Recht das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen verzichten.

§ 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB legt eindeutig fest, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden darf, wenn Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Entschädigung unzureichend sind.

Unser Rat an Kreditnehmer

Wir gegen davon aus, dass sowohl Verbraucherkredit als auch Hypothekendarlehen von dem Urteil betroffen sind.In der Regel geht es um Verträge die zwischen März 2016 und Anfang 2020 abgeschlossen wurden.

Eine Prüfung der Klausel in Ihrem Darlehensvertrag lohnt sich, wenn Sie vorhaben umzuschulden oder das Darlehen aus anderen Gründen vorzeitig zurückzahlen wollen. Das betrifft auch den Verkauf von Immobilien, da üblicherweise der bestehende Darlehensvertrag dabei aufgelöst wird.

Lassen Sie den Vertrag auf jeden Fall prüfen, wenn Sie bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben. Wenn unsere Prüfung ergibt, dass die Entschädigung nicht gezahlt werden musste, fordern wir Ihre Geld von der Bank zurück.

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht

Lassen Sie jeden Kreditvertrag durch uns prüfen, damit wir Sie über Ihre Recht aufklären können.