Sie haben vorgesorgt und ein Guthaben bei der Bank angehäuft. Nun brauchen Sie Geld, doch es ist festgelegt. Vielleicht wissen sie auch, dass ein Erblasser Vermögen hatte, aber niemand weiß, wo es liegt. Das sind die Situationen, in denen wir Ihnen als erfahrene Anwälte für Bankrecht gerne helfen.
Ihre Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht:
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Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Probleme haben, bei der Bank an Ihre Guthaben zu gelangen oder um Geisterkonten zu suchen.
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Sparverträge beinhalten in der Regel genaue Vereinbarungen über Zinsen und Auszahlungen. Wenn Sie vor Ablauf des Vertrags dringend Geld benötigen, können Sie es in Ausnahmefällen vorzeitig kündigen. Üblich ist, das Guthaben zu beleihen, es wird als Sicherheit für einen Kredit hinterlegt. Manchmal sind Zinsanpassungsklauseln ungültig und Ihnen steht mehr Geld zu, also Sie vermuten.
Sparbücher dagegen sind sogenannte Inhaberpapiere. Die Bank muss Ihnen das Guthaben mit Zinsen auszahlen, egal wie alt das Sparbuch ist. Falls das Institut die Auszahlung verweigert, weil das Guthaben angeblich ausgezahlt wurde, muss es die Behauptung belegen.
Oma hat immer von Ihrem dicken Bankkonto gesprochen. Nun ist sie verstorben, aber im Nachlass ist kein Konto zu finden. Es besteht der Verdacht, dass sie das Geld bei einer anderen Bank angelegt hat als bei Ihrer Hausbank, aber niemand weiß wo. Das ist kein Einzelfall, denn auf sogenannten Geisterkonten parken Milliarden.
Nach Schätzungen der Kreditwirtschaft liegen insgesamt zwei bis neun Milliarden Euro auf Sparbüchern, Giro- oder Tagesgeldkonten, an die niemand mehr denkt. Es lohnt also, sich auf die Suche zu machen, wenn der Verdacht besteht, dass es solche Guthaben gibt.
Lassen Sie sich anwaltlich beraten, wenn Sie den Verdacht haben, dass es Gelder gibt, die Ihnen zustehen und die Bank nicht hilfreich ist. Dies gilt auch, wenn Sie Sparverträge vorzeitig auflösen wollen. Wir prüfen, welche Rechte Sie haben und welche Kosten berechtigt sind.