Die Bank verwaltet auf dem Konto Ihr Geld, aber sie kann Ihnen den Zugriff auf Ihr Eigentum verwehren. Zum Teil geschieht das ohne nachvollziehbare Gründe. Während einer Kontopfändung ein Vollstreckungstitel zugrunde liegt, kann Sie eine Kontosperrung aus heiterem Himmel treffen. Die Sperrung liegt wie eine Kontokündigung im Ermessen der Bank. Täuschen Sie sich nicht, Sie haben zwar das Recht auf ein Konto, aber nicht unbedingt auf eines Ihrer Wahl. Lediglich ein sogenanntes P-Konto darf Ihnen die Bank auch bei einer schlechten SCHUFA nicht verwehren, sofern Sie nicht bereits eines bei einem anderen Bank haben.
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Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Probleme mit ihrem laufenden Konto haben. Wir helfen bei falschen Berechnungen der Zinsen, Kontokündigungen oder Pfändungen.
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Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die Kosten der Kontoführung teilweise kaum durchschaubar sind. Das kostenlose Gehaltskonto ist oft nicht gratis, sondern es fallen Gebühren für verschiedene Transaktionen wie Daueraufträge oder Scheckeinreichungen an. Wir prüfen gerne die Abrechnung der Bank für Sie.
Ferner kommt es häufig vor, dass die Banken Zahlungseingänge zu einem falschen Termin wertstellen. Manchmal müssen Sie daher Überziehungszinsen zahlen, obwohl Ihnen nicht auffällt, dass Ihr Konto überzogen wurde. Oft stellen wir fest, dass die Bank eine dauerhafte Überziehung eines Kontos duldet, statt einen günstigeren Ratenkredit anzubieten. Manche Institute weigern sich sogar, die für Sie sinnvolle Umschuldung durchzuführen.
Natürlich haben Sie nicht unbedingt das Recht, dass die Bank mit Ihnen kooperiert. Aber manchmal ist das Verhalten schikanös, weil das Institut einen lästigen oder schwierigen Kunden loswerden will. Sie verzögert es beispielsweise, ein P-Konto einzurichten oder weigert sich, Pfändungsfreigrenzen zu erhöhen. Auch bei einer Kontosperrung zeigen sich Banken meistens sehr unkooperativ.
Statt Ihnen die Gründe für die Sperrung zu nennen, verweist man Sie an andere Sachbearbeiter, die leider aktuell keinen Termin frei haben. Oft gelingt es erst einem Anwalt, die Hintergründe zu einer Sperrung oder Kündigung des Kontos zu ermitteln. In der Regel sind zähe Verhandlungen erforderlich, bevor die Bank einlenkt beziehungsweise Bedingungen nennt, zu denen sie bereit ist das Konto freizugeben.
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Bank Sie nur unzureichend berät. Wundern Sie sich nicht, wenn die Abrechnungen des Kontos höher als erwartet sind, sondern lassen Sie diese durch uns überprüfen. Schalten Sie uns auf jeden Fall bei eine Kontopfändung oder Kontokündigung ein