Die von der Bank empfohlene Kapitalanlage führte zum Verlust Ihres Geldes, statt es zu mehren. Ärgerlich, aber vielleicht muss die Bank oder der Anlageberater den entstandenen Schaden ersetzen. Basis für Ihre Ansprüche ist immer das Beratungsprotokoll beziehungsweise die Geeignetheitserklärung. Wenn feststeht, dass sie auf die Risiken nicht ausreichend hingewiesen wurden, haben Sie gute Chancen, Ihr verlorenes Kapital ersetzt zu bekommen.
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Wenden Sie sich an uns, wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Falschberatung zu einem finanziellen Schaden führte.
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Nicht jede fehlerhafte Darstellung in der Geeignetheitserklärung oder dem Beratungsprotokoll muss eine Falschberatung sein, die einen Schadenersatzanspruch begründet. Es muss einen nachvollziehbaren kausalen Zusammenhang geben zwischen Ihrer Entscheidung und der falschen Beratung. Sie müssen also darlegen können, wieso die fehlerhafte Beratung Sie zu der getroffenen Entscheidung veranlasst hat. Außerdem müssen Sie den Schaden nachvollziehbar konkretisieren können.
Auf der anderen Seite reicht es nicht aus, wenn der Berater nur wage davon spricht, dass es ein theoretisches Risiko des Kapitalverlustes gibt. Dies gilt insbesondere, wenn Sie mit Wertpapieren keine Erfahrung haben und eine geringe Risikobereitschaft signalisieren.
Eindeutig ist, dass Kapital, welches unwiederbringlich verloren geht, ein Schaden ist, der zu ersetzen ist. Üblicherweise zählt auch der Verlust einer angemessenen Verzinsung zum Schaden, denn Sie hätten das Geld anderweitig anlegen können. Die entgangene Rendite muss sich an den marktüblichen Zinsen für sichere Anlagen orientieren. Sie können beispielsweise nicht geltend machen, dass Sie mit einer anderen hochspekulativen Anlage einen deutlich höheren Gewinn erzielt hätten.
Natürlich müssen Anlageberater Sie auch bei sicheren Geldanlagen wie Festgeld oder Sparverträgen beraten, aber diese muss nicht protokolliert werden. In der Regel können Sie keinen Schadensersatz für entgangene Zinsen bei festverzinslichen Anlagen geltend machen.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie Gelder durch eine unzureichende Beratung verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Bringen Sie die Geeignetheitserklärung beziehungsweise das Beratungsprotokoll mit, damit wir überprüfen können, ob man Ihnen zu einer für Sie ungeeigneten Anlageform geraten hat. Sofern dies zutrifft, ermitteln wir zusammen mit Ihnen die Schadenhöhe und machen den Schaden geltend.