Wer ein großes Vermögen anlegen will, sollte die Angebote der Bank genau unter die Lupe nehmen. Ihre Bank ist zur Beratung verpflichtet. Aber erfasst die Geeignetheitserklärung die tatsächlich erhaltene Beratung? Wir klären Sie neutral sowie sachlich auf und helfen Ihnen, wenn die Bank der Beratungspflicht nicht genügt hat.
Ihre Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht:
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Wenden Sie sich an uns, bevor Sie Ihr Geld anlegen. Wir beraten Sie umfassend und neutral.
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Jede Investition, die nicht Verbrauchszwecken dient, ist eine Kapitalanlage. Üblicherweise handelt es sich um mittel- bis langfristige Investitionen in Aktien oder Fonds. Aber auch sogenannte Sichteinlage auf dem Geldmarkt, zu denen Sparbücher, Tagesgeld- und Festgeldkonten gehören, sind Kapitalanlagen.
Der Beratungsbedarf ist bei eher schwer durchschaubaren Anlagen wie Fonds oder Aktien, die das Risiko des Kapitalverlustes bergen, deutlich höher als bei Einlagen in Sparbüchern oder auf Konten. Aus dem Beratungsgespräch muss eindeutig hervorgehen, ob die Möglichkeit besteht, das Sie Ihre gesamte Einlage verlieren können.
Egal ob Bank oder Finanzdienstleister, Ihnen steht eine umfassende Beratung nicht nur über die Risiken einer Anlage zu. Das Institut muss Sie auch über die Kosten, beispielsweise das Beraterhonorar aufklären. Außerdem darf kein Fachwissen vorausgesetzt werden, über welches Kunden meistens nicht verfügen.
Generell müssen die angebotenen Finanzprodukte zu Ihrem Vorhaben und Ihrer Risikobereitschaft passen. Über beides muss sich der Anbieter der Kapitalanlage zunächst informieren. Wenn Sie eine sichere Versorgung im Alter wünschen, brauchen Sie eine andere Anlageform als jemand, der nur kurzfristig Geld anlegen will.
Bitten Sie uns bei größeren Kapitalanlagen um Rat, bevor Sie diese tätigen. Wenn Sie mit einer Anlage nicht zu frieden sind, wenden Sie sich an uns. Bringen Sie das Geeignetheitserklärung mit, damit wir prüfen können, ob vielleicht eine Haftung wegen falscher Beratung vorliegt